Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glaubsame
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Glaubwürdigkeit, Beglaubigung
- ze ainer gewerer und offner gelopsami dirre scrift1297 ZürichUB. VII 4
- da sag an miner herren stat der hertzogen ... dur gelöbsami aller der dingen, so hievor geschriben sint1302 GlarusUrkS. I 115Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- swa wir der rechnunge nit geloben woelten, da sol des gotzehuos kelner aine uns gelopsaemin tiuon uf sin gehorsaemen1304 Schmid,TübPfalzgrUB. 116
- die herren ab Zürichberg hatten die bessern geloubsami, daz über die wisen nicht me durch recht gan sol danne ein fusstig1319 ZürichStB. I 22
- zu einer wahrheit und glöbsame der dingen hein wir ... unsre ingesigle gehencket an disem briefe1324 FRBern. V 423Faksimile - digitalisiert im Rahmen von e-rara.ch
- so einer dann so vyl erzeygen und gloubsamy darthun und bewysen1536 SchwyzLB. 169Faksimile - in Google Books
- Lexer I 824
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchweizId. II 589
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