Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): glaubwürde
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- do by sint gewest zcu gezcügen dy wirdigen vnd gestrengen N.N. vnd andere glaubwirde lute gnug1424 Altenburg/MittOsterland 6 (1863/66) 256Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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