Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): glaubwürdig
Artikel davor:
Glaubnehmer
Glaubner
Glaubnis
glaubsam
Glaubsame
Glaubsamigkeit
Glaubsamkeit
Glaubsiegel
glaubt
glaubwürde
glaubwürdig
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl.
laubenwürdig
I
von Personen
- mit zwayen oder dreien gůten glaubwürdigen zeügen ... bewisenLayensp. 1509 T 5vFaksimile - in DRQEdit
- vor zweien genanten oder vor andern dreyen oder mer glaubwirdigen zewgen ... geschehenNürnbRef. 1522 XX 1
- so iemant sein geschäft oder lezten willen bei gesundhait und guetem vermugen offenbar in brieflich urkhund begreift, dasselb sigilt und durch gebet-zetlen zwen oder drei glaubwirdigen man neben ime zu sigiln erbit1528 ZeigerLRb. 372Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- die mag der erb in gegenwurtigkhait zwaier oder dreier redlicher glaubwirdiger person ... inventieren, beschreiben und also einziehen1528 ZeigerLRb. 397Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- bewiesen mit twee geloffweerdige getuygenn1579/82 NijmegenStR. 175Faksimile (ca. 164 KB)
- mit zween oder mehr glaubwirdigen zeugen ... kan einer seine klage ... vollnkoͤmlich beweisen1603/05 HambGO. I 28 Art. 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll er mit dem allein, so noch bey leben vnd mit ainem andern glaubwuerdigen mann ... zeuegnuß geben1619 Lazius,Wien II 86Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- einer, so an der pest lieget ... ein testament vor zweyen glaubwürdigen zeugen ... machete1627 BöhmLO. O 18Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- seine unschuld entweder mit sainen handelsbüchern oder andern glaubwürdigen zeugen genugsam zu erweisen1679 RevalStR. I 380Faksimile (ca. 162 KB)
- wan es zu schaden gehet vnd von glaubwürdigen leüten erdappet vnd abgetriben wird1688 EngelbergThalr. 125Faksimile - in Google Books
II
von Sachen
- ein anwalldt ... mag seinen gewallt durch glaubwirdig instrument ... beweysen1520 BairGO. Tit. 7, 11Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- noch ander verschreibung zu glaubwirdiger vestigung oder bestetigung eyns gesuchs noch wuchers nit gegeben ... werdenNürnbRef. 1522 XXII 3
- domit alle sein handlung dester bestendiger und glaubwirdiger geacht werd1526 MosbachStR. 591Faksimile (ca. 62 KB)
- wann der clager der ladung glaubwirdige copi und abschrift in recht fürbringt1528 ZeigerLRb. 124Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- si haben dann zuvor aller gueter, so der waiss hat glaubwirdig inventari aufgericht1528 ZeigerLRb. 440Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- durch offne vnnd glaubwirdige brieff bewisen1530 LibriFeud.(Weidm.) A 30
- mit erbern leuten oder durch ander glaubwirdig urkunt und anzaigen beibringen1530 NÖsterr./ÖW. VII 613Faksimile (ca. 41 KB)
- so jemandt syner übelthat durch gemeinen leumut berüchtiget oder andere glaubwirdige anzeygung ... vonn ampts halben angenommen würde, der soll doch mit peinlicher frage nit angegriffen werden1532 CCC. 6
- haben wir jeden thaill des ain glaubwirdigen schein ... vnter vnserm khunigilichen ... insigl verfertigt zuegestellt1535 Radkersburg 39
- sollen alle emeter ... ires vorraths rustgezeugs ... glaubwürdige inventaria ubergeben1540 JenaStO. 33
- dat wie eher contract ... dorch vns admittert vnd nagegewen ... tüchnisse vnd gloffwerdigen schien mededelen vnd geven wolden1546 DithmUB. 126Faksimile (ca. 82 KB)
- dahe jemand auch zehenden darin zuhaben vermeinet, selbiger solches mit glaubwurdigem schein beweise1547 KlArchRhProv. I 137Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wo irgend im markt oder purkfrid ain übltäter vorhanden oder glaubwirdig anzaigen ainer untat auf ein person1568 Steiermark/ÖW. X 13Faksimile (ca. 50 KB)
- die ausstehenden glaubwürdigen schulde ... bezahlen1570 GrW. III 138Faksimile (ca. 293 KB)
- da kleger die schuld nicht mit siegeln und briefen, handschriften oder glaubwürdigen urkunden hat zu erweisen1583 HadelnLR.(Pufendorf) 14Faksimile - in Google Books
- glaubwürdige brieffe und siegel1586 LübStR. V 7 § 18Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
- dem gericht glaubwierdigen schein füerbringen1599 NÖLREntw. I 13 § 3
- daß uns ... bürgermeister und rath ... in glaubwürdiger form fürbringen lassen einen freyhaitsbrieff1620 Buchhorn/Buchhorn 331Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1659 Emmenthal 209
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bitten ... umb einen glaubwürdigen allmosen brieff1679 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 434
- dieser ... brieff oder dessen glaubwürdige abschrifft, dero wir eben den glauben als dem original selbsten zugestellt haben wollen,1697 Sachsse,MecklUrk. 403Faksimile (ca. 145 KB)
- offentliche instrument ... bestehen in ihrer glaubwürdigen gültigkeit, biß daß sie jemand absetzt1709 Mutach 192Faksimile (ca. 157 KB)
- glaubwürdige abschriften, auch zum fall der nothdurft die originalia selbst ... zugestellet1729 CAustr. IV 574Faksimile - in Google Books
III
als Adverb
- wie er sich des glaubwirdig bey dem ambtman erkundet, der es gestendig sein salt1522 MittOsterland 6 (1863/66) 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem inventario glaubwürdig beyrucken1669 ÖGerhabO. 410Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die vornehmste anzeigung ... ist, wenn der nothzuͤchtiger durch die genoͤthigte jungfrau ... glaubwuͤrdig angegeben wird1769 CCTher. 76 § 2Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Glaubwürdige
Gleich
gleich
gleichachten
gleichbieten
Gleichbietung
Gleichde
1Gleiche
2Gleiche