Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glaubwürdige

Glaubwürdige

  • es sint auch eins sulchen geczugen die gestrengen myns ... hern rete ... unde ander gloubwirdiger gnug, die mich des wol obirczugen konnen
    1456 BrüxStB. 146
  • ist solche obligation ratione uxoris nicht kräfftig, es sey dann daß der glaubwürdiger oder kläger offenbar erweisen könne, diese sachen ... seynd zu der frauen eigenen nutzen angewendet worden
    1688 Beckmann,Idea 437
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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