Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glaubwürdige
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Laubwürdige
- es sint auch eins sulchen geczugen die gestrengen myns ... hern rete ... unde ander gloubwirdiger gnug, die mich des wol obirczugen konnen1456 BrüxStB. 146Faksimile - in Google Books
- ist solche obligation ratione uxoris nicht kräfftig, es sey dann daß der glaubwürdiger oder kläger offenbar erweisen könne, diese sachen ... seynd zu der frauen eigenen nutzen angewendet worden1688 Beckmann,Idea 437Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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