Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gleicher

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I Schiedsrichter
  • der gleicher ... ist der, in welchen die parth jre sachen stellen, das er die nach seinem besten verstand sünlichen handele
    1541 König,Proz. 17v
II rotwelsch: Kamerad, Bruder
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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