Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gleichheit

Gleichheit

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I Gleichstellung
  • jedoch soll ... ob ein theil beßer dann der ander befunden würde, die gleichheit ... ins werckh gesetzt werden
    1555 Sachsse,MecklUrk. 231
  • daß sie in besetzung derselben diese gleichheit und pilligkeit halten und üben
    1562 Wertheim 53
  • an solchem allem stehe ich mit andern canonicken in gleicheit 
    1582 MittOsterland 12 (1891) 217
  • den frömbden soll in all wäg das gegenrecht und ein gleichheit gehalten werden
    1584 GraubdnRQ. IV 225
  • dat he an lande jegen sine miteger nicht gelike hebbe, sonder weniger alse eme geboͤre unde schal begeren de gelickheit dorch de reepmate
    1593 JütLow.3 I 50 § 1
  • eine gantz durchgehende parität, aequalität und gleichheit aller ... wiederumb eingeführt
    1649 Biberach 205
II Gleichmäßigkeit
  • damit also gleicheit in den jherlichen geboten, statuten und was dergleichen mehr ist, in der stadt zu erhaltung gutes frides und einikeit unvorruckt alle jhar gleichgehalten werden
    1540 JenaStO. 36
  • darin umbgehende ordnung und gleichheit gehalten wirt
    1634 BeitrNRh. 10 (1895) 11
  • solle bey den holzausgaben eine mögliche gleichheit beobachtet werden
    1754 ArgauLsch. I 716
III in gleicher Höhe
  • über die assecuranz prämien haben die directeurs mit andern seeplätzen zu correspondiren, damit sie solche in einer gleichheit mit diesen plätzen setzen
    1765 Assekuranzkammer/PreußSeeR. Beil. S. 221
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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