Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gleichhellig
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übereinstimmend
- es wäre denn das die zwen gedenckherr auch nicht gleichhellig sein würden, alsdann solle solche irrung, zu merer erleuterung ..., für die herrn landleuth khommen1578 Haltaus 727Faksimile - in Google Books
- SchwäbWB. III 687
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