Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gleichhellig

gleichhellig

übereinstimmend
  • es wäre denn das die zwen gedenckherr auch nicht gleichhellig sein würden, alsdann solle solche irrung, zu merer erleuterung ..., für die herrn landleuth khommen
    1578 Haltaus 727
  • SchwäbWB. III 687