Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gleichmäßig

gleichmäßig

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I entsprechend
  • sulch geczeugniß siner schult und dem gethanen spruche glichmessig, einförmig und ym zu sinen rechten gnusgsam sey
    1478 FreibergBUrt. 344
  • gewönheyt, de deme rechten nicht gelykmetich 
    1510 BambHGO.(Barkhusen) 1 [(BambHGO. 1: gemess)]
  • clag und verleg sein gleichmässig und sullen in 14 tagen gerechtfertigt werden
    1517 MaxBO. Art. 197
  • daß sie gleichmäßiger freiheit mit den gößeren städten deutschen landes ... sollen genießen
    1639 Merschel,Rawitsch 8
  • falls zwischen hochen ministris, cavallieren, räthen ... irrung oder strittigkeiten entstehen, sollen dieselben mit zuzihung gleichmäßiger adels, stands und officiers persohnen angehört werden
    1658 Strobl,Obersthofm. 144
II gerecht
  • das vrteil sol vnd mus den acten vnd den hendeln, wie die ins gericht einbracht, gleichmessig gesprochen werden
    1541 König,Proz. 117v
  • damit in unsern landen gleichmässige und unpartheyische justitia erhalten
    1548 Kretschmann,LeipzOHofg. 102
  • derwegen vor uns zu urtheill und recht erschienen unnd den zwist unnd handel zu unser billiger und gleichmesziger erorterung gestellet haben
    1569 Stieda-Mettig 370
III gleichzeitig
  • gedachten H. Hachen von solchenn seinem bosenn vornemen angesehen vnser gleichmeßig erbithenn abzcweissenn
    1528 MittOsterland 6 (1863/66) 231
  • weilen bey dem stadtpfarrer von einer andern weibsperson, wegen gleichmässiger ehesprüch, die verkündigung verbotten und also die ehestrittigkeit anhängig gemacht worden
    1670 Abele,Unordn. I 229
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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