Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gleichständig

gleichständig

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übereinstimmend
  • den begerten gegenzeddel oder einsatz bei zu legen; da dann dieselben ... gleichstendig gefunden werden
    FrankfRef. 1578 I 31 § 14
  • daneben ... die gegenzetl fürgezaigt und gleichstendig gefunden wurde
    16. Jh. OÖLTfl. 432
unter Ausschluss der Schreibform(en):