Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glockenhafer

Glockenhafer

Abgabe an den Küster
  • verzeichnus des lampenzehendes und klockenhabers zum offerambt zu Lohmar
    17. Jh. KlArchRhProv. I 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):