Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glockenstreich
Artikel davor:
(Glockenreep)
Glockenroggen
Glockenrüft
Glockenschall
Glockenschlag
glockenschlagen
Glockschnur
Glockensichling
Glockensteuer
Glockenstrang
Glockenstreich
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Sturmläuten
- auf hierinfalls beschehene kräudenschuß oder glockenstreich zu ziehen und ihnen mit gesembter hand nachsetzen1518 CAustr. I 8Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie der sturm- und glockenstreich angehen ... mit vermahnung den thätern und beschädigern mit helfen nacheilen1559 Moser,KreisAbsch. I 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- one unser bevelch ... den sturm oder gloggenstraich ... beschehen lassenTirolLO. 1573 IX 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- im fall auch ... fuͤr noͤtig angesehen den glocken- und sturmstreich gehen zu lassen1599 OPfalzLO. 136Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- das sie des zusomenlaufen, gloggenstraich zu kainem andern als allein zu irer versicherung wider gwolt und einsprich ... gebrauchen1632 Salzburg/ÖW. I 138Faksimile (ca. 48 KB)
- woferne die nacheiler ... dißfalls beruhrten thäter ... niederzuwerffen nicht mächtig genug wären, alsdan mögen sie ... den sturm und glocken-streich ergehen lassen1673 Lünig,CJMilit. 131Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit gewaffneter und gewöhrter hand, im auffbott, glockenstraich ... beschiehet1679 TractIurIncorp. XVII 4Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der landsturm und gloggenstraich, welcher ordinari und äußersten fahl höchst andringender not nur auf der viertlhauptleuth geheiß zu ergehen hat1704 Schöpf,TirolId. 726Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
allgemein Glockenläuten
- kein gastgeber soll sich gelüsten lassen über den glockenstreich hinaus den gästen wein oder bier zu geben1650 JbMittelfrk. 24 (1855) 37
- so einer gemeind mit dem glockenstreich oder bittel zusammengerufen wirt1659 BadW. 226Faksimile (ca. 73 KB)