Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glückshafen

Glückshafen

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Glücksspiel, bei dem Lose aus einem Gefäß gezogen werden
  • die vässl, daraus die zetln des glügkhafens auf der prantstat gewunnen worden
    1564 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 84
  • urna, glückshafen, darein man die looszedel tate
    1677 SchweizId. II 1012
  • es wird niemand wie bei denen gemeinen in guter policey verbotenen glückshafen überschnellet
    1700 PreußAkUB. 94
  • Schirmer,KaufmWB. 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):