Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glücksspiel

Glücksspiel

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Spiel, dessen Ausgang vom Zufall abhängig ist
bdv.: Spiel (I)
  • sollen keine pure glücks-spiele noch andere hohe spiel nicht gelitten werden
    1727 BaselRQ. I 2 S. 934 (nr. 483)
  • man theilet die spiele in glücks- und kunst-spiele, nachdem die handlung, woraus selbige bestehen und der erfolgende sieg entweder von dem blinden glücke oder des spielers geschicklichkeit dependiret
    1738 Hayme 1113
  • was aber das hohe spielen und die glücksspiel betrifft, lassen wir es lediglich bey unseren ausgangenen mandaten bewenden
    1743 BernChorg. 95
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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