Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glückstopf

Glückstopf

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Glücksspiel
  • eine art der gesellschaften ist ... der glückstopff, da man die in einen topff geworffene beschriebene oder leere zettel gegen eine gewisse einlage herausziehet
    1738 Hayme 244
unter Ausschluss der Schreibform(en):