Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gnadenfenster

Gnadenfenster

aus Gefälligkeit gestattetes Fenster
  • ich bekenne durch diesen verzichtschein, daß ich dieses sog. gnadenfenster auf verlangen auf der stelle zumauren lassen will
    1797 Luzern/SchweizId. I 872
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  • "gnadenfenster heißen in der Giebelmauer unter dem First oder an anderen Orten angebrachte Fenster, die der Nachbar nicht schuldig ist zu leiden, weil man sein Tun dadurch beobachten kann"
    18. Jh. Popovich,Voc. I 145