Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gnadengejagd

Gnadengejagd

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Jagdberechtigung auf Grund eines Privilegs
  • haben etliche prälaten, von adel und landsässen erb-gejägter, und etliche zu ihren fürstlichen aemtern oder sonsten gnadengejägter 
    1568 CJVenatorio-Forest. III 71
  • gnadengejaid 
    1616 Schmeller2 I 1201
  • die in hiesigem stift zu den erb- oder gnaden gejägten befugte ... sich solchen jagens ohne unterschied der jahrzeiten gebrauchen
    1691 Schlüter,WestfProvR. I 177
unter Ausschluss der Schreibform(en):