Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gnadenkauf

Gnadenkauf

  • freundes- oder gnaden-kauf (venditio gratiosa) wird jener kauf genannt, da entweder der verkäufer die waare um einen weit geringeren werth schankungsweise hingiebt oder hingegen der käufer einen weit höheren preis schankungsweise hierum auslegt
    1756 CMax. IV 4 § 10
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