Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Golatsche

Golatsche

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aus tschechisch koláč 
Gebäck als Abgabe
  • wenn er nach genugsamer erkantnus zum erben wirdt zugelassen, so mus er ... solches vermeint erbtheil umb ein golatschen ablösen
    1584 Schlesinger,Weist. II 305