Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Goldgepräge

Goldgepräge

  • do einem goldschmid übergüldete münz auff goldgepräge zu besichtigen fürkäme, welch auff den betrug übergüldet wäre
    1687 Weißenfels (Saale)/ZThür.2 32 (1937) 85