Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gottesding

Gottesding

Dreiding 
  • "weil dabei besonders auf die Ausübung der Pflichten gegen Gott und gegen den Nächsten gesehen wird, so nannten es die Schlesier ehemals auch das Gottes-Ding und das Nächsten-Ding"
    oJ. JournDeutschl. 4, 2 (1787) 134