Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gottestisch

Gottestisch

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heiliges Abendmahl
  • eines pfarrers gerechtigkait ... von ainem kinde, das nicht zu gotstische gangen ist, drei pfennig ... von einer person, die zu gotßtisch gangen ist, gibt man dem pfarrer zu selegerete newn pfennig
    15. Jh. BayreuthStB.1 331
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