Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gottgeheiligt

gottgeheiligt

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  • diejenige, welche eine gottgeheyligte sach auß einen geheyligten orth entfrembden ... werden mit dem feuer bestrafft
    1707 SudetenHGO. Art. 19 § 30
-- substantiviert
  • der kirchendiebstahl wird ... begangen ... so jemand was gottgeheiligt- oder geweihtes an geweihten orten stiehlt
    1769 CCTher. 95 § 1