Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grabenmacher

Grabenmacher

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der für die Instandhaltung der Fischgräben zu sorgen hatte
  • in verleihung und verdingung der Zaber ist den grabenmächern zu ihrem versprochenen lohn ... geraicht worden 8 imi wein
    1679 SchwäbWB. III 780
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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