Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grabensteiger

Grabensteiger

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im Bergbau ein Beamter, der die Aufsicht über einen Flöß- und Kunstgraben oder die Wasserhaltung führt
  • [ein Aktenstück von 1676 enthält einen] aufstand der stoll- und flügel-örther, wie auch waßer röschen in der Stadtbränder: und Halßbrückner refier. die uffsicht uf solcher refier [war] einem grabensteiger anvertraut
    1676 MittFreiberg 60 (1930) 15
  • Berghaus I 607