Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grabenwein

Grabenwein

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  • alle 2te jahre von dem sogenannten grabenwein [wegen besuchung der gräben, wovon die salzarbeiter zu Reichenhall 100 viertel erhalten] 4 viertel in das pfleggericht schickt
    vor 1796 Hübner,ErzstSalzb. I 143