Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Grabgeld

2Grabgeld

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Abgabe bei Kohlengruben
  • soll hinforder das jetzige maass für eine ladung geachtet und daffür dem meyer zu Duttweiler ein batzen zoll, wie vor alterss, neben dem grabgeldt erlegt ... werden
    1586 Saar/ZBergr. 32 (1891) 428