Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grafenstand
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Grafenpfennig
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Grafenrichter
Grafenroggen
Grafenschatz
Grafenschuld
Grafenschwein
Grafenstand
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vgl.
Graf (III)
- weil sein herr mit dem grafenstand auf jüngst ... gehaltenen reichstag erhöht worden wäre1567 Moser,KreisAbsch. I 430Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter dem grauenstand sind förder viel adelicher empter entstanden1591 Spangenb.,Adelsp. I 304Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- gleich eingangs seines grafenstants er die furnembsten herrschaften guetter im lant an sich zu bringen getracht1626 Stieve,Bauernaufst. II 248
- die meristen von meiner muetter ... verschwägerte freundt sich allbereit in herren und grafenstandt befinden1665 MittSalzbLk. 14, 1 (1874) 25
- wann auch des prädikats gnädig, welches dem grafen- und herrenstand gebührt, bei denen des creirten ... neuen adel ... sogar gemein worden1767 Sonnenfels,GesSchr. III 34
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Lebensweise eines Grafen
- daselbsten er ..., weil er gelebt, ein gravenstand gefiertoJ. SchwäbWB. III 785Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)