Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grafschaftsuntertan

Grafschaftsuntertan

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  • welche pollicei und ortnung alle jahr dennen gesambten graffschaftsunderthannen und gruntholten am tag st. Georgii ... offentlich abgeleßen ... werden solle
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 66