Grasgerechtigkeit
Grasgerechtigkeit
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hat auch der forst-herr die grasensgerechtigkeit und darf ohne erlaubnuß und sonderbahre berechtigung solche niemand vornehmen1733 Beck,Forstg. 160 Faksimile
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das weidrecht, wohin auch gehörig die grasgerechtigkeit1752 Greneck 109 Faksimile