Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzanweisung

Grenzanweisung

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Vermarkung der Grenze
  • so aber die gräntz-anweisung so gar tunckel und verdecket wäre, daß man die rechte warhei augenscheinlich nicht erkennen könnte, so soll der oberhauptmann ... aus den geführten zeugnüssen und ihren gutachten gräntzkoppitzen aufwerffen oder andere zeichen machen lassen
    1562 Weingarten,Fasc. II 248
  • 1625 DWB. IV 1, 6 Sp. 118