Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzeid

Grenzeid

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"wird bei der Grenzfeststellung geschworen" 1625 DWB. IV 1, 6 Sp. 148
  • dieses hat die gesamte gemeinde obersagter stadt Krappitz nach dem gräntzeyde errichtet, daß dieses die gerechte gräntze sei
    oJ. ZVglRW. 34 (1916) 297