Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): grenzen
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- DWB. IV 1, 6 Sp. 148
- Jelinek 329
- Jelinek 331
- SchwäbWB. III 826
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- ZRG.2 Germ. 43 (1922) 5 Anm. 1
I
angrenzen
- der apt von S. mit den graven und Harcz grenczet1517 ErnestLTA. 121Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- dann mein erbland an einem ort grenzt mit den unglaubigen1517 Teuerdank 116 und 75
- ist das gottshaus G. ... also gelegen, daß es an viel fürstenthumb und herrschaften anstößt und grenzt1554 FreibDiözArch. 16 (1883) 204Faksimile - in Google Books
- heft ... upgetragen ... ein stucke ... grentzend bet ahn den becker1571 RigaErbb. 391Faksimile - in Google Books
- das Vintschgew, das hinein gränitzt biß an Wormbser jochTirolLO. 1573 IX 28Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die zent Fl. ... grenzt im gezirk, wie folgt: anfenglich grenzet sie an die herrschaft H.1576 WürzbZ. I 1 S. 393Faksimile (ca. 152 KB)
- eure f.g. mussen die handtveste des dorffes R., welchs mit dem teiche grenitzt, fordern1578 Nostitz,Haushaltb. 163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie gräntzeten zwar mit denen Ermlitzern, dürften aber in ihre marck nicht hüthen1750 Klingner II 158Faksimile - in Google Books
II
in die Grenzen einbeziehen
- das dorf D. ... mit aller gerechtigkeit, wie wirs besessen haben, als nemlich mit den äckern, wisen, wässern und gehöltze vor alters von dem ersten besitzer desselbigen dazu gegrentzt, schenken und übergeben18. Jh. CDMorav. XV 27Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online