Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzhaus

Grenzhaus

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I Grenzfort, insbesondere als Strafort
  • weil diese stadt ein grenzhaus gegen Ungarn und Oesterreich ist
    1579 Znaim/ZMährSchles. 9 (1905) 452
  • ein jeder ritter soll schuldig sein, trey jahr auf einem ungarichen gränz-hauß ... wider die unglaubige ... mit zweyen pferden zu dienen
    DOrdStat. (1606/1740) 114
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 164
-- als Gefängnis
  • wann die landleuth zu bestraffung und abbuß auff ein gränitzhauß verwahrter geschickt ... werden
    ÖstExekO.1655 III § 13
  • von dem regiment weggestoßen und auf 6 jahr in ein gränitz-hauß in eisen und banden ad publicos labores angehalten
    1701 Lünig,CJMilit. Anh. 325
II Zollhaus
  • das grenz- oder gleits-haus bey Z. war erst in jetzigem seculo zu verhütung derer so häufig wahrgenommen unterschleife angelegt worden
    1763 CAug. Forts. I 1 Sp. 102
unter Ausschluss der Schreibform(en):