Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzjagd

Grenzjagd

  • die schnat- oder grenzjagden in unseren grafschaften T. und L. wollen wir von unsern beamten und forstbedienten wenigstens alle drei jahre bezogen ... wissen
    1738 Schlüter,WestfProvR. II 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):