Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzleute

Grenzleute

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I Grenzbewohner
  • dardurch dieselben gränützleüth bey gutem willen ... zu erhalten
    1568 HofkInstr. fol. 10
II Nachbarn
  • würde jemanden viehe in dem erwachsenen getraide oder grase ertappen ... der zugefügte schaden (kann) durch geschworne leute und, wäre der schaden groß, auch mit den gräntz-leuten beziehen werden
    1592 Weingarten,Fasc. II 329