Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzrecht

Grenzrecht

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I Gastgericht
  • solcher rechte ist eins bey vns das gast- oder grantzrecht welchs aus mancherley orten als vnterschiedlichen gräntzen besetzt wird
    BöhmStR. 1614 A 43
II Brauch bei Bestimmung einer Grenze
  • H.F. hat disen grenitzstain selbst bekreftiget mit dem grenitzrecht ... das er mit eigner hand hat diese drei personen von T. auf dem ersten grenitzstein mit rutten gestrichen
    1578/1601 TrautenauChr. 266