Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzreiter

Grenzreiter

berittener Grenzposten
  • daß ... graͤnz-reuter und cordons-wachter ausser dem, was ihnen baare bezahlung abzureichen kommet, etwas zu erpressen sich unterfangen
    1739 CAustr. IV 1110