Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzwildbret

Grenzwildbret

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  • das wildprät ... soll ... in den grentzen, da es von des herrn wild-fuhr leichtlich in eine andere läufft, und dahero grentz- oder nasch-wildprät genennet ... gepirschet werden
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 204
  • alles führohin zu schießende wildpret ... soll ... unterschieden werden als in grenzwildpret und extrawildpret
    1737 Hanau/KurhessSonderR. 426
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 194