Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzzoll
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Grenzzoll
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- DWB. IV 1, 6 Sp. 195
I
an der Landesgrenze erhobener Ein- oder Ausfuhrzoll
II
die diesen Zoll erhebende Stelle
- in denen gränzzollen dargegen solche veranstaltung, daß unter keinem vorwand von weisser erde etwas außer landes gehen könne, getroffen werden solle1732 CAug. Forts. I 2 Sp. 7Faksimile - in Google Books