Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grodgericht

Grodgericht

wie Grod 
  • die sämtlichen feuermauern in- und außerhalb der stadt besichtigen und aufschreiben, damit solche im grodgericht zu kosten eingegeben werden könnten
    1775 Merschel,Rawitsch 231
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 427