Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großfall

Großfall

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Todfallsabgabe
  • von ... personen, so nit paurn oder päurin gewesen, ist von 100 fl. ihres hinderlassenen vermögens 1 fl. für großfahl abgefordert worden
    1571 SchwäbWB. VI Nachtr. 2071