Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großfrau
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Großfall
Großfeldherr
Großfrau
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I
Großmutter
- dat de kinderen niet en deelen tgoet van huerlieder grootevrauwe huerlieder moedere wesende bastaert1425 CoutBruges I 495Faksimile - im Internet Archive
- fründ der vfstygenden lini werden gezählt ... grossmutter oder grossfrauw, anherr oder aeni vnd anfrauw1611 FreiburgÜMun. III Art. 393
II
Edeldame
- der leiche folgte der erzherzog mit 5 anverwandten herren und sovielen anverwandten großfrauen1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 30