Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großgärtner
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Großfürstentum
großfürstlich
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- "im Ermlande heißen Gärtner, welche einen magdebg. Morgen oder darüber an Land besitzen, großgärtner, die übrigen heißen Kleingärtner"oJ. Frischbier I 218Faksimile - in Google Books
- "Halb- oder Kuhbauer"oJ. Ziekursch,SchlesAgr.2 15