Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großgericht

Großgericht

  • R. kauft ... daz grozz geriht datz Prugk und daz gericht datz Düren
    1344 Dachau/Rockinger
  • daß alhier järlich zwei oder ... drei ordinari statt- und großgericht ... geholten werden, welche große oder auch andere gemeine oder kaufgericht allein in ihrer churf ... gn. ... namen ... behögt
    1668 Buchen 1094
  • "das "groß" und "klein gericht", zwei Gerichte im alten Zug, von denen das erste aus dem Ammann und 8 Rechtsprechern ... bestand"
    oJ. SchweizId. VI 342
unter Ausschluss der Schreibform(en):