Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großhändler
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"um 1700 aufkommend als Eindeutschung von Grossierer (marchand grossier)" DWB. IV 1, 6 Sp. 541
- hätte die deputation das interesse der im lande ansässigen großhändler bei dem handel mit dem auslande wahrzunehmen1728 Bökelmann 86
- BadLR. 1809 Satz 1445
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