Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großhandel

Großhandel

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erst der Handel en gros, später im Sinne: ins Große gehend, in großem Umfang
  • der großhandel wird einem jeden, der sich auf kaufmannschaft alhier in Reval bürger- und häuslich niedergelassen, ... so wohl mit allerhand waaren als auch mit getreidig freigegeben
    1679 RevalStR. I 379
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 540
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