Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großhandel
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erst der Handel en gros, später im Sinne: ins Große gehend, in großem Umfang
- der großhandel wird einem jeden, der sich auf kaufmannschaft alhier in Reval bürger- und häuslich niedergelassen, ... so wohl mit allerhand waaren als auch mit getreidig freigegeben1679 RevalStR. I 379Faksimile (ca. 145 KB)
- DWB. IV 1, 6 Sp. 540