Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großmacht

Großmacht

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ursprünglich summum imperium, dann aufs Geistige übertragen; in der konkreten Anwendung auf große Staaten erst im 19. Jahrhundert
  • wohin dieser dualismus zweier großmächte ... schließlich münden mußte
    oJ. Häusser/DWB. IV 1, 6 Sp. 556
  • Kluge11 219