Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großmeister
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I
Titel des Oberhauptes geistlicher Ritterorden
- es haben sich in diesen orden auch große herrn ... begeben ... haben einen obersten unter jnen, den sie hoch- oder grosmeister nennen1591 Spangenb.,Adelsp. I 329Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- "1586 ... der Betrag wird genehmigt durch den großmeister des Deutschordens in deutschen und welschen Landen, Erzherzog Maximilian"oJ. MittBadHistK. 14 (1892) 74
IV
Verwalter des Deichwesens
- dat met den eersten zullen gedaen worden de respective rekeningen van ... N. grootmeesters van de dry wateringenoJ. Stallaert I 540Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster