Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großstab
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Großstab
- ist auch die stadt Hoxar noch mit einem absonderlichen unter- oder geringern gerichte, der grostap oder das groß-gerichte genandt, versehen1737 Grupen,Disc. 1076Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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