Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großzinsner
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Großweinkaufgeld
großwichtig
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Großwisch
Großzehnte
Großzehnter
Großzinsner
der viel Abgaben zu leisten hat
vgl.
Kleinzinsner
- der großzinsener, so das holtz gen Konigspergk nicht flossen dörffen1551 InsterbUrk. 58
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